Gründungsgrund
Stiftungszweck
Ganz bewusst wurde in der Stiftungssatzung der Stiftungszweck nicht auf die Unterstützung dieses Kinderheims begrenzt, da niemand wissen kann, ob in 10 oder noch mehr Jahren das Heim noch bestehen wird. Eine Stiftung andererseits ist auf Dauer angelegt.
Unterstützte Projekte
Dieses umfasst das von Michael Günther mit aufgebaute Kinderheim in Panzaleo im Hochland von Ecuador, sowie die Projekte „Proyecto Chaka Wasi“, „Niños Libres“ und „Programa Chaka“.
Die Stiftung hat jedoch die Freiheit mit ihren Erträgen und den nicht ausdrücklich für die Projekte in Ecuador bestimmten Spenden gegebenenfalls auch andere Einrichtungen oder Organisationen zu unterstützen, die eine Garantie dafür liefern, den Stiftungszweck zu erfüllen.
Annerkennung als Stiftung
Stiftungskapital
Im Jahre 2013 wird wohl die Grenze von 500.000 Euro überschritten werden Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden; das von den Kapitalerträgen erwirtschaftete Geld kommt den hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zugute.
Stiftungsorgane
Über die Verwendung der Gelder der Stiftung entscheidet der Stiftungsrat nach Vorschlag des Vorstands.
Beraten wird die Stiftung vom Unterstützerkreis. Der Unterstützerkreis hat in den vergangenen Jahren den direkten Kontakt zum Kinderheim durch Korrespondenz und häufige Besuche aufrechterhalten. Er vertritt das Kinderheim in Europa.
Der Unterstützerkreis ist mit dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung personell eng verbunden und berät die Stiftung bei der Verwendung der Spenden.
Er entscheidet über die Entsendung von Praktikantinnen und Praktikanten in das Kinderheim und berät diese organisatorisch und pädagogisch.
Unterstützungmöglichkeiten
Spendenkonto
Michael-Günther-Stiftung
Sparkasse Zollernalb
Bankleitzahl: 653 512 60
Kontonummer: 66 105 444
IBAN: DE49 6535 1260 0066 1054 44
BIC-/SWIFT-Code SOLADES1BAL
Sollten Sie in ganz besonderer Weise eines der Projekte unterstützen wollen, dann nennen Sie dies bitte in der Zeile „Verwendungszweck“. Vergessen Sie nicht Ihre vollständige Adresse anzugeben, bei Platzmangel auf dem Überweisungsformular ebenfalls unter „Verwendungszweck“. Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung (siehe unten) und unseren Jahresbrief zusenden.
Absetzbarkeit der Spenden
Wir stellen Spendenquittungen aus bei Spenden über Euro 100.—oder auch auf besonderen Wunsch. Das Finanzamt anerkennt bei spenden bis Euro 200.—auch den Bankbeleg, bez. Kontoauszug.